2018: Vollmundige Versprechen für die Diakoniebeschäftigten
Im November 2018 forderte Irmgard Schwaetzer (Präses der EKD-Synode) nach Protesten im Rahmen der damals geplanten Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes : Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sollten endlich Schluss machen mit ihrem Sonderweg beim Arbeitsrecht. Die insgesamt mehr als eine Million Beschäftigten müssten die gleichen Rechte haben, wie sie in weltlichen Unternehmen selbstverständlich sind. Abweichungen vom staatlichen Recht müssten „begründbar“ und durch die „eigene Haltung aller“ untermauert sein. Sie kündigte an, das Kirchenparlament werde die Arbeitsrechtssetzung „im Sinne der Arbeitnehmer verändern“ .(Quelle: https://www.gamav-diakonie-bayern.de/diakonie/article/aktuelles-vom-gesamtausschuss-diakonie-10, 25.02.2020)
Bittere Realität 2020 in der Diakonie Hessen
Weiterhin schlagen wir uns mit Sonderregelungen in Kirche und Diakonie herum. Die betriebliche Interessenvertretung wird nach einem eigenen Kirchengesetz (Mitarbeitervertretungsgesetz – MVG) geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt in Kirche und Diakonie nicht, daher gibt es statt den Betriebsräten die Mitarbeitervertretungen – allerdings mit deutlich „abgespeckten“ Rechten.
Und selbst dieses Sondergesetz darf von jeder Landeskirche noch weiter verändert werden – und dabei werden in der Regel die Rechte der Mitarbeitervertretungen und der Beschäftigten weiter eingeschränkt.
Genau das droht jetzt in der Diakonie Hessen. Vielen Arbeitgebern (einer davon ist die Diakonie Hessen) und einigen arbeitgebernahen MAVen scheint das Wahlergebnis zum Gesamtausschuss 2018 noch immer ein Dorn im Auge zu sein.
Wir erinnern: gewählt wurden im Oktober 2018 ausschließlich Befürworter von Tarifverträgen in der Diakonie Hessen – die Befürworter des „3. Weges“ (Arbeitsrechtliche Kommission) landeten dagegen auf den hintersten Plätzen. Jetzt soll diesen MAVen, die überwiegend aus großen Einrichtungen der Behindertenhilfe kommen, anscheinend für die kommende Wahl „geholfen“ werden.
Frei nach dem Motto, nicht die Argumentation oder der 3. Weg sind abwegig, sondern das „alte“ Wahlrecht zum Gesamtausschuss war falsch. Folge: das Gesetz wird einfach angepasst. Plan ist, großen Einrichtungen mehr Stimmen zur Wahl zu geben als kleineren – dann kommen vielleicht auch ARK-Befürworter in den Gesamtausschuss und können von dort aus den 3. Weg unterstützen. Das erscheint frei nach Pippi Langstrumpf: „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“, ist aber bei weitem nicht so sympathisch wie Pippi…
Und die Ungleichbehandlung der MAVen soll schon im Sommer 2020 starten: dann nämlich darf jede MAV nur noch ein Mitglied zu Vollversammlungen schicken…
Die Ungleichbehandlung setzt sich beim Gesamtausschuss fort: seine Mitglieder haben ein starres Freistellungskontingent von 2,5 Stellen für alle 11 Mitglieder – und dabei soll es auch bleiben. Eine Arbeitsbefreiung für notwendige Zeiten von Tätigkeiten für den Gesamtausschuss über dieses Kleinkontingent hinaus wird seit 2013 vom kirchlichen Gesetzgeber konsequent verweigert.
Das alles – und noch einiges mehr – droht, wenn wir uns nicht gegen die geplanten Verschlechterungen wehren. Und wenn wir uns nicht wehren, geben wir grünes Licht für weitere Verschlechterungen unserer Arbeitnehmerrechte.
Was könnt Ihr tun: schreibt Eure Kritik an Eure Kirchenleitung und fordert: „Finger weg von unseren Rechten!“
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