Diakonie Hessen

Grundsatzkonflikt

23.03.2020

Grundsatzkonflikt in den Tarifverhandlungen mit der Altenhilfe der Diakonie Hessen

Vom 10.03.2020 bis 11.03.2020 hat die fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Dienstgeberverband der Diakonischen Altenhilfe in Hessen stattgefunden.

Begleitet wurde die Verhandlung von der breiten Unterstützung unserer Kolleg*innen aus den einzelnen Betrieben der diakonischen Altenpflege der im Dienstgeberverband organisierten Arbeitgeber.
Zunächst verlief die Verhandlung konstruktiv. Wir haben zu wesentlichen Fragen in der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Lösungen finden können, die bei Abschluss des Tarifvertrags weitere Schritte hin zu verlässlichen Dienstplänen bedeuten.

Kurz vor dem regulären Ende der zweitägigen Verhandlung kam es jedoch zum Eklat:

Die Arbeitgeber wollen eine bisher für alle Beschäftigten in der Diakonie Hessen geltende soziale Absicherung streichen – den Krankengeldzuschuss. Nach Auffassung der Arbeitgeber soll dieser nach Abschluss des Tarifvertrags nicht mehr für die Beschäftigten gelten.

Krankengeldzuschuss – Was heißt das?
Bin ich als Arbeitnehmer*in länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, endet zu diesem Zeitpunkt die Pflicht des Arbeitgebers zur Fortzahlung meines Lohns. Von da an zahlt meine Krankenkasse mir das sog. Krankengeld. Dieses deckt jedoch i.d.R nur 70% meines monatlichen Bruttolohns ab. Ich bekomme also weniger Geld. Damit die entstehende Lohnlücke ausgeglichen wird, verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich zur Zahlung des Krankengeldzuschusses in Höhe der entstandenen Differenz für einen klar definierten Zeitraum.
So ist es bisher auch in den AVR.HN (§43, Abs.7) und den AVR.KW (§24, Abs.4) geregelt.

Das bedeutet gerade für die Kolleg*innen, die nach jahrelanger Arbeit in der Pflege ernsthaft erkranken, eine deutliche Lohnkürzung.

Ja, wir haben wichtige Fragen mit den Arbeitgebern klären können.
Aber: diese können nicht über Lohnkürzungen bei kranken Kolleg*innen finanziert werden! Da machen wir nicht mit!

Bis Ende März klären die Arbeitgeber, ob sie die Verhandlungen fortgesetzen.

Wir halten an dem bereits vereinbarten nächsten Verhandlungstermin am 15. Mai 2020 fest und erwarten von den Arbeitgebern, dass sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden!

Deshalb:
Kommt gemeinsam am 15. Mai.2020, 10.00 Uhr nach Frankfurt a.M. in das DBG Gewerkschaftshaus (Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77).