Gefährdungsanzeige

Warum eine Gefährdung melden?

17.05.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da wir in letzter Zeit wieder vermehrt Anfragen zum Thema  „Was ist eine Überlastungsanzeige?“ (Offizieller Name: Gefährdungsanzeige)  haben, anbei unser Flugblatt zu diesem Thema:

Warum eine Gefährdung melden?

Aufgrund von sich ständig verändernden Arbeitsbedingungen findet zunehmend Arbeitsverdichtung statt. Deshalb solltest Du zu Deiner eigenen Sicherheit und zum Schutz der Betr euten diese Gefährdungsmeldung nutzen. Damit erfüllst Du auch Deine vertraglichen Pflichten gegenüber Deinem Arbeitgeber, Gefährdungen und mögliche Qualitätsmängel zu melden!

Wann besteht eine Gefährdung?
Gefährdung besteht bereits, wenn nach Deiner Einschätzung eine Schädigung in Bezug auf Personen, Qualität, Renommee, Sachen eintreten könnte, die sach- und fachgerechte Arbeitsleistung nicht mehr zu erbringen ist oder Dir die entstehende Arbeitssituation unverantwortbar erscheint.

Dabei solltest Du jede Gefährdung ohne schuldhaftes Verzögern melden, denn die Arbeitgeberseite hat die Pflicht, Gefahren abzuwenden und Dir mitzuteilen, wie die Arbeit zu priorisieren ist. Außerdem bedeutet dies den Ausschluss von Haftungsansprüchen gegen Dich.

Was bewirkt die Gefährdungsmeldung?
Auf akute Missstände aufmerksam machen, z.B.:

  • Arbeitsverdichtung und unzureichende Arbeitsbedingungen
  • fehlendes oder unzureichend qualifiziertes Personal
  • mangelhafte Räumlichkeiten und Ausstattung
  • fehlerhafte bzw. ungenügende Arbeitsmittel
  • Qualitätseinbußen und mögliche Imageschäden
  • Kluge Arbeitgeber nutzen Gefährdungsmeldungen auch, um die Kostenträger auf Defizite bei der Refinanzierung aufmerksam zu machen!
  • Darüber hinaus empfehlen wir den betrieblichen Interessenvertretungen (BR, PR oder MAV), Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsschutz abzuschließen, in denen verbindliche Regelungen darüber getroffen werden, wie im Gefährdungsfall Abhilfe geschaffen werden kann.

Jetzt geht’s los! So kannst Du die Gefährdung melden.
Du hast die Gefährdung persönlich oder telefonisch mitgeteilt und es hat sich trotzdem nichts geändert. Deshalb raten wir Dir:

  1. Ausfüllen
    Die Situation konkret benennen. Du kannst die Gefährdungsmeldung allein oder im Team ausfüllen. Du kannst diese Vorlage auch für eine formlose E-Mail verwenden.
  2. Absenden
    Unverzüglich die Meldung an Arbeitgeber, direkte Vorgesetzte sowie die betriebliche Interessenvertretung leiten und in jedem Fall eine Kopie für Dich behalten. Wenn Du es für notwendig hältst, kannst Du auch gerne die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den betriebsärztlichen Dienst informieren.
  3. Durchatmen
    Durch das Absenden der Gefährdungsmeldung kommst Du Deiner Pflicht zur Mitwirkung nach. Du bist nicht mehr persönlich haftbar für Mängel, die aus der angezeigten Gefährdung entstehen.
  4. Dranbleiben!
    So wie Dir geht es auch Deinen Kolleginnen und Kollegen. Vernetze Dich, denn gemeinsam erreicht ihr mehr!