Anscheinend ist es der Geschäftsführung egal, sich an abgeschlossene (Tarif-) Verträge zu halten oder eben nicht. Laut dem AWO-Konzerntarifvertrag vom 16.12.2020 § 5 Abs. 1 sollten alle Beschäftigten zum 01.01.23 0,9 % mehr Lohn erhalten. Dies sollte ein 1. Schritt hin zu 100% TVöD-Niveau darstellen. Dem oder der ein oder anderen Kolleg*in ist es wohl schon auf dem Lohnzettel vom Januar aufgefallen, dass sich der Arbeitgeber heraus genommen hat, diese Lohnerhöhung nicht zu zahlen, obwohl schon in der Presse zu lesen war, die AWO sei auf einem guten Sanierungsweg. Der Arbeitgeber begründet das mit derzeitigen Entgeltverhandlungen zum TVöD. Man wolle erst mal abwarten, was dabei herauskommt.
Wir sagen: Unverschämtheit!!!
Sowohl ver.di als auch Betriebsräte erleben derzeit einen nie dagewesenen Konfrontationskurs. Und nun werdet Ihr, Kolleginnen und Kollegen, auch noch vor den Kopf gestoßen. Welchen Wert haben schriftliche Vereinbarungen, wie ein Tarifvertrag bei der AWO, wenn diese doch nicht eingehalten werden? Wie zuverlässig ist die AWO als Tarifpartnerin oder als Arbeitgeberin?
Diese Fragen wollen wir auf unserer ver.di Mitgliederversammlung mit euch diskutieren und mögliche Aktionen besprechen!
Am Montag,13.02.2023 findet um 18:00 Uhr die digitale Mitgliederversammlung statt, zu der wir schon gesondert eingeladen haben. Klinkt euch dazu ein.
Hier der Link: verdi.webex.com/verdi/...
Eure ver.di Tarifkommission