In der Schlichtung am 26. und 27. Oktober 2016, konnte eine Verbesserung des Verhandlungsergebnisses vom 27. Juli 2016 erreicht werden. Alle Ergebnisse, auch die zu nicht gekündigten Mantelfragen, die in den Verhandlungen eine entscheidende Rolle gespielt haben, konnten erhalten werden. Zusätzlich ist es uns gelungen, die Eingruppierung für die Notfallsanitäter zu vereinbaren.
Am 27. Oktober 2016 hat die Schlichtungskommission einstimmig eine Einigungsempfehlung beschlossen, die folgende Punkte umfasst:
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. August 2016 um 2,4 Prozent sowie zum 1. März 2017 um weitere 2,35 Prozent; die Entgelte der Auszubildenden, SchülerInnen und PraktikantInnen erhöhen sich entsprechend.
Ab 01. Januar 2017 werden 14 Minuten Umkleidezeit pro Schicht als Arbeitszeit angerechnet (dies bedeutet faktisch eine weitere Arbeitszeitverkürzung von fast einer Stunde pro Woche).
für „Alle“ ab 01. Juli 2018.
Übernahme der Eingruppierungsregelungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst zum 01. August 2016.
Erhöhung des Urlaubs um 3 Tage für unter 10 jährig Beschäftigte: ab Januar 2017 auf 28 und ab Januar 2019 auf 29 Arbeitstage
„Sonderregelung für das Personal mit einfachsten rotkreuzspezifischen Tätigkeiten“
Ab 01. Juli 2017, wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt:
Die Höhergruppierung erfolgt in der gleichen Stufe unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit. Dies ist deutlich besser als im öffentlichen Dienst (an dieser Frage drohte die Schlichtung zu scheitern).
Die 9c gilt für NotfallsanitäterInnen mit entsprechender Tätigkeit, NotfallsanitäterInnen in der Tätigkeit als RettungsassisstentInnen und Leitstellendisponent/innen.
Vom 01. bis 10. November 2016 findet die 2. Mitgliederbefragung statt. Bei Rückfragen, wendet euch bitte direkt an euren ver.di - Bezirk.
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