Rettungsdienste

DRK-Tarifrunde 2016: Hartes Ringen in der Schlichtung

28.10.2016

In der Schlichtung am 26. und 27. Oktober 2016, konnte eine Verbesserung des Verhandlungsergebnisses vom 27. Juli 2016 erreicht werden. Alle Ergebnisse, auch die zu nicht gekündigten Mantelfragen, die in den Verhandlungen eine entscheidende Rolle gespielt haben, konnten erhalten werden. Zusätzlich ist es uns gelungen, die Eingruppierung für die Notfallsanitäter zu vereinbaren.

Am 27. Oktober 2016 hat die Schlichtungskommission einstimmig eine Einigungsempfehlung beschlossen, die folgende Punkte umfasst:

Entgelterhöhungen

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. August 2016 um 2,4 Prozent sowie zum 1. März 2017 um weitere 2,35 Prozent; die Entgelte der Auszubildenden, SchülerInnen und PraktikantInnen erhöhen sich entsprechend.

Reduzierung  der Arbeitszeit im Rettungsdienst

  • ab 01. Januar 2017 auf 47 Wochenstunden,
  • ab 01. Januar 2018 auf 46 Wochenstunden,
  • ab 01. Januar 2019 auf 45 Wochenstunden

Umkleidezeit

Ab 01. Januar 2017 werden 14 Minuten Umkleidezeit pro Schicht als Arbeitszeit angerechnet (dies bedeutet faktisch eine weitere Arbeitszeitverkürzung von fast einer Stunde pro Woche).

Wechselschichtzulage

für „Alle“ ab 01. Juli 2018.

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Übernahme der Eingruppierungsregelungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst zum 01. August 2016.

Urlaub

Erhöhung des Urlaubs um 3 Tage für unter 10 jährig Beschäftigte: ab Januar 2017 auf 28 und ab Januar 2019 auf 29 Arbeitstage

Entfristung der Anlage 5

„Sonderregelung für das Personal mit einfachsten rotkreuzspezifischen Tätigkeiten“

Eingruppierung NotfallsanitäterIn

Ab 01. Juli 2017, wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt:

  • Stufe 2 (3 Jahre): 2.776,96 €
  • Stufe 3 (3 Jahre): 2912,27 €
  • Stufe 4 (4 Jahre): 3.085,76 €
  • Stufe 5 (5 Jahre): 3.225,87 €
  • Stufe 6: 3.420,20 €

Die Höhergruppierung erfolgt in der gleichen Stufe unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit. Dies ist deutlich besser als im öffentlichen Dienst (an dieser Frage drohte die Schlichtung zu scheitern).

Die 9c gilt für NotfallsanitäterInnen mit entsprechender Tätigkeit, NotfallsanitäterInnen in der Tätigkeit als RettungsassisstentInnen und Leitstellendisponent/innen.

Mitgliederbefragung

Vom 01. bis 10. November 2016 findet die 2. Mitgliederbefragung statt. Bei Rückfragen, wendet euch bitte direkt an euren ver.di - Bezirk.