Kirchen, Diakonie und Caritas

Start soll 2018 erfolgen

Diakonie in Hessen
06.11.2017

Die Diakonie Hessen wähnt sich auf der Zielgeraden zu einer gemeinsamen Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) für die Kirchengebiete Kurhessen-Waldeck und Hessen Nassau.

Dafür hat der Aufsichtsrat der Diakonie Hessen in diesem Jahr eine „Arbeitsrechtsregelungsordnung“ auf den Weg gebracht. Die Synoden der beiden Landeskirchen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Ende November 2017 die noch nötigen Änderungen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes beschließen.

Viele Beschäftigte, die Mehrzahl der Mitarbeitervertretungen und beide Gesamtausschüsse in der Diakonie Hessen haben sich seit der Fusion der beiden Diakonischen Werke klar gegen den sogenannten „3. Weg“ ausgesprochen.

Kern der Kritiken an dieser Form der Arbeitsrechtssetzung ist und bleibt der zutiefst undemokratische Ansatz: im Prinzip bestimmt die „Dienstgeberseite“ die Spielregeln, nach denen das Arbeitsrecht zustande kommt.

Den Beleg für die Richtigkeit dieser Kritik sehen wir in diesen Wochen ablaufen: Über Gesetzesänderungen wurde der Arbeitgeberseite ermöglicht die Regeln für eine neue ARK selbst aufzustellen – und die Diakonie Hessen ist ja kein „neutraler“ Dachverband, sondern gehört mit über 1000 Beschäftigten selbst zu den großen Arbeitgebern.

Alle Willensbekundungen einzelner oder ihrer gewählten Vertreter wurden in den Wind geschlagen. Das klare Votum in der hessenweiten Umfrage von 2016 für den Abschluss von Tarifverträgen zählte nicht.

Trotz der Weigerung der Gesamtausschüsse und der mitgliederstärksten Gewerkschaften, sich an dieser von den Arbeitgebern ersonnenen ARK als „Dienstnehmervertreter“ zu beteiligen, wurde die neue Ordnung erstellt.

In dieser wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme als Dienstnehmerverband solange herabgesetzt, bis auch kleinste Organisationen (also solche mit sehr wenigen Mitgliedern) mindestens einen Sitz erhalten können.

Die Durchsetzungskraft solcher Verbände darf ohne weiteres als gering bezeichnet werden – ihre „Stärke“ erlangen sie nur dadurch, dass sie sich dafür hergeben, das System „3. Weg“ mitzumachen.

Verhandlungspositionen wie in echten Tarifverhandlungen sind dabei gar nicht vorgesehen – kein Austausch mit den Beschäftigten, keine Rückkopplung in die Belegschaften, keine Verhandlungskontrolle über eine Tarifkommission – vielmehr weiter Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen.

Das Bundesarbeitsgericht hat schon vor Jahren festgestellt: wenn in Verhandlungen um die Arbeitsbedingungen die Arbeitnehmerseite keine Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen einsetzen kann dann sind das keine Verhandlungen auf Augenhöhe.

Das ist lediglich kollektives Betteln!

In einem demokratischen Rechtsstaat darf sich jeder entsprechend seiner Überzeugungen betätigen – das soll auch so sein.

Allerdings ist hier die Frage zu beantworten, ob es noch demokratisch ist, wenn gegen den Willen von Mehrheiten eine Minderheit in ein System einsteigt, das dann für ALLE das Arbeitsrecht verbindlich regelt.

Die Gewerkschaft Ver.di steht weiterhin dafür ein, dass der „3. Weg“ durch das gesetzlich verankerte Tarifvertragssystem ersetzt wird – so schnell und so gründlich wie möglich!