Der Gesetzentwurf enthält die Vorgabe, dass bis zum Jahr 2020 ein neues System für die Bestimmung einer Personalmindestbesetzung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegen ist.
Dazu fordert ver.di:
a. Qualität der Personalbemessung sicherstellen:
- kein Rückschritt hinter die derzeit geltende Personalbemessung, die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), nach 2020. Das muss im Gesetz eindeutig festgelegt werden.
- Alle Berufsbilder und alle Aufgaben müssen abgedeckt sein.
- Expert/innen und Praktiker/innen müssen an der Erarbeitung der Personalbemessung beteiligt sein.
- Der Gesetzgeber trägt die Verantwortung für eindeutige normative Vorgaben-Verantwortungsverlagerung an den G-BA ist der falsche Weg.
- Personalvorgaben müssen wirksam und ohne zusätzliche Bürokratie einzuführen sein. Eine Weiterentwicklung auf Basis der PsychPV ist machbar und sinnvoll.
- Es muss eine robuste Nachweispflicht unter Einbeziehung der betrieblichen Interessenvertretung geben. Diese muss unverzüglich in Kraft treten, der aktuelle Personalnotstand darf nicht bis 2020 stillschweigend toleriert werden.
b. Personalausstattung refinanzieren
- Die Kalkulationshäuser für die empirische Kalkulation des Krankenhausvergleichs müssen tarifgebunden sein.
- Die vollständige Finanzierung des geforderten Fachpersonals muss budgetwirksam sein.
- Tarifsteigerungen müssen zu 100% refinanziert werden.
c. Der Dokumentationsaufwand muss auf das notwendige Maß verringert werden:
- Therapeutisches Personal muss Zeit für die Patient/innen haben.
- Der Dokumentationsaufwand muss verringert werden.
- Der Dokumentationsaufwand muss in die Personalmindestausstattung zusätzlich mit einfließen.
d. Hometreatment in guter Qualität:
- Es müssen Qualitätsstandards entwickelt werden, die eine „Sparvariante Hometreatment“ verhindern.
- Diese müssen umfassende Personalvorgaben auch für Behandlung außerhalb des Krankenhauses beinhalten.