Psychiatrie

Zentrale Forderungen von ver.di zum Gesetzentwurf PsychVVG

22.09.2016

Der Gesetzentwurf enthält die Vorgabe, dass bis zum Jahr 2020 ein neues System für die Bestimmung einer Personalmindestbesetzung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegen ist.

Dazu fordert ver.di:

a. Qualität der Personalbemessung sicherstellen:

  • kein Rückschritt hinter die derzeit geltende Personalbemessung, die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), nach 2020. Das muss im Gesetz eindeutig festgelegt werden.
  • Alle Berufsbilder und alle Aufgaben müssen abgedeckt sein.
  • Expert/innen und Praktiker/innen müssen an der Erarbeitung der Personalbemessung beteiligt sein.
  • Der Gesetzgeber trägt die Verantwortung für eindeutige normative Vorgaben-Verantwortungsverlagerung an den G-BA ist der falsche Weg.
  • Personalvorgaben müssen wirksam und ohne zusätzliche Bürokratie einzuführen sein. Eine Weiterentwicklung auf Basis der PsychPV ist machbar und sinnvoll.
  • Es muss eine robuste Nachweispflicht unter Einbeziehung der betrieblichen Interessenvertretung geben. Diese muss unverzüglich in Kraft treten, der aktuelle Personalnotstand darf nicht bis 2020 stillschweigend toleriert werden.

b. Personalausstattung refinanzieren

  • Die Kalkulationshäuser für die empirische Kalkulation des Krankenhausvergleichs müssen tarifgebunden sein.
  • Die vollständige Finanzierung des geforderten Fachpersonals muss budgetwirksam sein.
  • Tarifsteigerungen müssen zu 100% refinanziert werden.

c. Der Dokumentationsaufwand muss auf das notwendige Maß verringert werden:

  • Therapeutisches Personal muss Zeit für die Patient/innen haben.
  • Der Dokumentationsaufwand muss verringert werden.
  • Der Dokumentationsaufwand muss in die Personalmindestausstattung zusätzlich mit einfließen.

d. Hometreatment in guter Qualität:

  • Es müssen Qualitätsstandards entwickelt werden, die eine „Sparvariante Hometreatment“ verhindern.
  • Diese müssen umfassende Personalvorgaben auch für Behandlung außerhalb des Krankenhauses beinhalten.